Höchstgeschwindigkeit elektronisch auf 45 km/h limitiert

 

Mobil mit dem Micra – schon ab 16: Nissan Switzerland bietet jetzt das beliebte Kompaktmodell mit einem speziellen Umbau an, der den Betrieb in der Motorfahrzeug-Kategorie F erlaubt. Der somit auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h limitierte Nissan Micra kann dann auch bereits von 16-Jährigen mit einem entsprechenden Fahrausweis gelenkt werden.



Das Angebot auf dem Schweizer Markt für Fahrzeuge der Kategorie F ist bislang recht dünn gesät. Neben einigen Spezialherstellern bieten nur wenige Marken derartige Modelle an. Nissan Switzerland gibt diesem Markt nun mit dem Umbau des Micra, einem der bekanntesten und erfolgreichsten Kompaktmodelle, neue Impulse.



Besonders attraktiv wird der Micra dabei durch seine Komplettausstattung und das breite Modellangebot. Für einen Umbau stehen zum Kundenpreis von CHF 2'400 die Versionen mit 1,2- und 1,4-Liter-Benzinmotor, bestückt mit Schaltgetriebe oder Automat, zur Verfügung. Serienmässig bringen alle Varianten bereits zahlreiche Sicherheits- und Komfortdetails mit, wie ABS, elektronische Bremskraftverteilung (EBD), Bremsassistent, vier Airbags, geschwindigkeitsabhängige Servolenkung, elektrische Fensterheber oder Zentralverriegelung mit Fernbedienung. Auf Wunsch kann diese Ausstattung dann beispielsweise auch noch um eine Klimaanlage, aktive Kopfstützen oder ESP erweitert werden.



Auf diese Weise präsentiert und fährt sich der Micra der Kategorie F rundum als „echter“ Micra – bis auf die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Hier sorgt ein Interface elektronisch für ein Limit auf 45 km/h, was ein entsprechender Aufkleber am Heck nach aussen dokumentiert. Selbstverständlich kann der von den Spezialisten der Firma Adam Automobile in Eriswil vorgenommene Umbau jederzeit rückgängig gemacht werden: Der Micra schöpft dann wieder seine volle Motorleistung aus.



So wird der umgebaute Micra beispielsweise zum Mobilitätsgaranten für 16- oder 17-Jährige, die mit dem Micra der Kategorie F frühzeitig Fahrpraxis sammeln können, ehe sie sich nach Erreichen des 18. Altersjahres und mit dem dann erlangten Fahrausweis der Kategorie B in ihrem vertrauten, aber nicht mehr limitierten Micra über die Schweizer Strassen bewegen dürfen.



Junge Fahranfänger sind aber nicht die einzige Zielgruppe, für die der Micra der Kategorie F eine interessante Alternative darstellt. Auch ältere Personen, die lieber einen Wagen mit einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit fahren möchten, spezielle Autovermietungen oder vorrangig im Stadtverkehr tätige Firmen verfügen jetzt mit dem Micra-Umbau über ein entsprechendes vollwertiges und zudem günstiges Angebot.

Veröffentlicht von Nissan